Die Hauptversammlung genehmigt den Jahresabschluss der Gesellschaft und entscheidet über die Entlastung des Vorstands. Außerdem wählt sie die Mitglieder des Verwaltungsrats und entscheidet über die Dividendenausschüttung. Im Laufe des Jahres kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden, z.B. um neue Mitglieder in den Verwaltungsrat zu wählen.
Die Satzung von Peikko sieht vor, dass der Vorstand aus 3 bis 9 Mitgliedern bestehen kann, in der Praxis waren es in den letzten 10 Jahren 5 bis 7 Mitglieder. Die Amtszeit beträgt in der Regel 3-5 Jahre.
Die Eigentümer haben darauf geachtet, dass die Vorstandsmitglieder 1) aktive Geschäftsführer sind, 2) verschiedene Nationalitäten vertreten, 3) verschiedene Geschlechter vertreten und 4) mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder über Kenntnisse in der Baubranche verfügt.
Die Vorstandsmitglieder treffen sich in der Regel 4-6 Mal im Jahr, entweder persönlich, per Videokonferenz oder telefonisch. Der Vorsitzende ist kein Vertreter der Eigentümerfamilie. Die Nominierung neuer Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Eigentümer und den Vorsitzenden.
Der Geschäftsführer ist für die Leitung aller operativen Angelegenheiten von Peikko verantwortlich. Er ist im Namen des Unternehmens zeichnungsberechtigt.
Der CEO ernennt das Management-Team, das die verschiedenen Bereiche von Peikko leitet. Das Team trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, und die Sitzungen finden entweder persönlich oder per Videokonferenz statt.
Zusätzlich zum Management-Team gibt es ein "erweitertes Management Team", in dem auch andere Führungskräfte, z. B. die Leiter der größten Fabriken, an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Die Sitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
Die Peikko-Gesellschaften agieren unter der Leitung des Führungsteams und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des jeweiligen Landes.
Nach finnischem Recht kann die Satzung kurz sein. Die offizielle Satzung von Peikko lautet wie folgt:
Der Handelsname des Unternehmens ist Peikko Group Oy, auf Englisch Peikko Group Corporation, und sein eingetragener Sitz ist in Lahti.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von konsolidierten Management- und Verwaltungsdienstleistungen, Produktentwicklung und Finanzdienstleistungen.
Der Verwaltungsrat, der aus mindestens drei (3) und höchstens neun (9) ordentlichen Mitgliedern besteht, sorgt für die Verwaltung der Gesellschaft und die ordnungsgemäße Organisation ihrer Tätigkeiten.
Die Mitglieder des Vorstands werden bis auf weiteres gewählt.
Die Gesellschaft wird durch den Verwaltungsrat, den Geschäftsführer und den Vorsitzenden des Verwaltungsrates vertreten, und zwar durch jeden von ihnen allein oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates gemeinsam.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann einer bestimmten Person das Recht zur Vertretung der Gesellschaft oder eine Prokura erteilen.
Die Gesellschaft hat A-Aktien und S-Aktien. Die Aktien sind mit Ausnahme des Dividendenrechts gleichberechtigt. Im Falle der Ausschüttung einer Dividende hat jede S-Aktie Anspruch auf das Vierfache der für A-Aktien festgesetzten Dividende. Jede S-Aktie kann auf Antrag des S-Aktionärs in eine A-Aktie umgewandelt werden.